Informationen
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Achtung Änderung des Waffengesetzes seit 20.Februar 2020 in Kraft!
Vorbehaltlich geltender länderspezifischer Regelungen des Jagdgesetzes dürfen:
Schalldämpfer können wie Langwaffen unter Vorlage des Jahresjagdscheins erworben werden.
Nachtsichtaufsatzgeräte und Nachtsichtvorsatzgeräte dürfen durch Jagdscheininhaber z.Bsp. in Brandenburg zur Schwarzwildbejagung verwendet werden.